Gesichtserkennung für Maskendetektion mit der Dahua TiOC 3 in 1 Kamera
Für wen gilt die Maskenpflicht?
Für Personen ab dem sechsten Lebensjahr:
- im öffentlichen Personennahverkehr, also zum Beispiel in U-Bahnen und Bussen sowie an Bahn- und Bussteigen.
- im öffentlichen Fernverkehr
- in Arbeits- und Betriebsstätten, wenn der Abstand von 1,5 Metern nicht dauerhaft eingehalten werden kann – auch im Freien, auf dem Betriebsgelände und auf Baustellen
- in und vor Läden und Einkaufszentren sowie auf den dazugehörigen Parkplätzen
- in, auf und vor allen Großmärkten, Wochenmärkten, Spezial- und Jahrmärkten sowie auf den dazugehörigen Parkplätzen
- In Schulen ab der 5. Klasse, sowohl im Unterricht als auch auf den Verkehrswegen.
- In Freizeitparks und Vergnügungsstätten in Warteschlangen und geschlossenen Räumen.
- In der Gastronomie, wenn sich die Gäste nicht an ihrem Platz befinden.
- In Fußgängerbereichen wie Einkaufsstraßen, Fußgängerzonen, Marktplätzen und stark frequentierten Wegen. Die genauen Bereiche legen die Städte und Kommunen fest.
Wie ist die Techniklösung
Zur Einhaltung der neuen Corona Regeln gibt es ein technisches Hilfsmittel mit automatisierten Sensorerkennung und akustische Aufforderung zum Maskentragen.
Die Maßnahmen der Maskenpflicht in unterschiedlichen Bereichen kann jetzt leicht umgesetzt werden und bei Veränderungen sofort angepasst werden.
Deine Vorteile:
- Alarm durch Sirene und LED-Lampen
- akustische Aufforderung, kein zusätzliches Personal beim Einlass nötig
- Sensorerkennung produziert kein Videobild - DSVGO Konform
- Einsatz für Überwachung möglich
Mit Innovation und Beständigkeit Werte sichern mit der Sicherheitstechnik bei Nexonik GmbH.